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Bauträgerrecht. Damit ein Käufer per einstweiliger Verfügung die Herausgabe einer Eigentumswohnung vom Bauträger verlangen kann, muss er die Dringlichkeit seiner finanziellen Notlage beweisen.
LG Karlsruhe, Urteil vom 17. Februar 2021, Az. 6 O 15/21
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