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Nach einem am 6. April veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts Spandau hat Berlin erstmals seit 1987 keinen gültigen Mietspiegel mehr. Der Mietspiegel 2021 sei weder ein qualifizierter, noch ein einfacher Mietspiegel, heißt es in dem Urteil mit dem Aktenzeichen Az. 6 C 395/21. Das Gericht hat deshalb das Verfahren, dem ein Mieterhöhungsverlangen zugrunde lag, als unbegründet zurückgewiesen.
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