Berater darf Entscheidung bei der Auftragsver...
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Berater darf Entscheidung bei der Auftragsvergabe vorbereiten

Quelle: HKLW
Rechtsanwalt Dr. Martin Schellenberg von Heuking Kühn Lüer Wojtek
Rechtsanwalt Dr. Martin Schellenberg von Heuking Kühn Lüer Wojtek

Vergaberecht. Die Wertungsentscheidung muss vom Auftraggeber selbst getroffen werden. Dabei reicht es aus, wenn sich der Auftraggeber die Entscheidung eines Beraters zu eigen macht.
OLG Schleswig, Beschluss vom 27. Oktober 2022, Az. 54 Verg 7/22

Der Fall Mehrere Kreise und Kommunen in Schleswig-Holstein haben gemeinsam digitale Dokumentationssysteme für ihre Rettungsdienste ausgeschriebe

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