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Steuerrecht. Beim Quotennießbrauch an einem Gesellschaftsanteil erzielt der Nießbraucher nur dann Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn vereinbart ist, dass der Gesellschafter den Nießbraucher nicht überstimmen kann.
BFH, Urteil vom 15. November 2022, Az. IX R 4/20
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