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Baurecht. Ist zweifelhaft, ob der Auftragnehmer seine Leistung mangelfrei und zum vereinbarten Termin übergeben kann, kann der Auftraggeber Abhilfe verlangen. Der Auftragnehmer muss nachweisen, dass er rechtzeitig fertig wird.
OLG Köln, Urteil vom 22. Dezember 2016, Az. 3 U 89/15
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