Bei Zweifeln am Fertigstellungstermin darf ge...
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Bei Zweifeln am Fertigstellungstermin darf gekündigt werden

Urheber: Dennis Greinert Welcome Monday
Rechtsanwalt Christian Hippel von W I R Wanderer und Partner.
Rechtsanwalt Christian Hippel von W I R Wanderer und Partner.

Baurecht. Ist zweifelhaft, ob der Auftragnehmer seine Leistung mangelfrei und zum vereinbarten Termin übergeben kann, kann der Auftraggeber Abhilfe verlangen. Der Auftragnehmer muss nachweisen, dass er rechtzeitig fertig wird.

OLG Köln, Urteil vom 22. Dezember 2016, Az. 3 U 89/15

DER FALLEin Auftraggeber beauftragte ein Unternehmen damit, ein Schulgebäude zu sanieren. Der VOB/B-Vertrag sah einen konkreten Fertigstellungstermin

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