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Steuerrecht. In einer Betriebsaufspaltung kommt die Anwendung der gewerbesteuerlichen erweiterten Kürzung grundsätzlich auch dann nicht in Betracht, wenn die Betriebs-Kapitalgesellschaft die Voraussetzungen der erweiterten Kürzung erfüllt.
BFH, Urteil vom 22. Juni 2016, Az. X R 54/14
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