Bauvertrag kann nicht per E-Mail gekündigt we...
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Bauvertrag kann nicht per E-Mail gekündigt werden

Quelle: FGvW
Rechtsanwalt Dr. Uwe Steingröver von Friedrich Graf von Westphalen & Partner
Rechtsanwalt Dr. Uwe Steingröver von Friedrich Graf von Westphalen & Partner

Baurecht. Ein Bauvertrag muss schriftlich gekündigt werden. Die Übermittlung eines Kündigungsschreibens per E-Mail reicht nicht aus.
OLG München, Beschluss vom 3. Februar 2022,Az. 28 U 3344/21 Bau

Der Fall In einem Bauvertrag, der nach dem 31. Dezember 2017 abgeschlossen war, wurde die VOB/B vereinbart. Schon während des Bauvorhabens kam e
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