advertorial
Baurecht. Ein Bauvertrag muss schriftlich gekündigt werden. Die Übermittlung eines Kündigungsschreibens per E-Mail reicht nicht aus.
OLG München, Beschluss vom 3. Februar 2022,Az. 28 U 3344/21 Bau
Jetzt Zugang wählen und sofort lesen.
Jetzt Zugang wählen und sofort lesen.