Bauträger hat Anspruch auf falsch abgeführte ...
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Bauträger hat Anspruch auf falsch abgeführte Umsatzsteuer

Quelle: Dornbach
Klaus Bührer.
Klaus Bührer.

Steuerrecht. Hat ein Bauträger fälschlicherweise Umsatzsteuer abgeführt, weil er dachte, dass er als Empfänger von Bauleistungen Steuerschuldner ist, kann er die Steuer vom Finanzamt ohne Einschränkungen zurückfordern.

BFH, Urteil vom 27. September 2018, Az. V R 49/17

DER FALLEin Bauträger erklärte Umsatzsteuer für Bauleistungen, die sich auf die Errichtung von Gebäuden bezogen, als Leistungsempfänger nach § 13b USt

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