Bauträger haftet für drei Jahre alte Wohnunge...
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Bauträger haftet für drei Jahre alte Wohnungen nach Kaufrecht

Quelle: GTW
Dr. Karsten Prote.
Dr. Karsten Prote.

Grundstücksrecht. Veräußert ein Bauträger ungefähr drei Jahre nach Errichtung und zwischenzeitlicher Vermietung eine Eigentumswohnung, haftet er für etwaige Sachmängel nicht nach Werkvertragsrecht, sondern nach Kaufvertragsrecht.

BGH, Urteil vom 25. Februar 2016, Az. VII ZR 156/13

DER FALLEin Bauträger ließ im Jahr 2003 durch einen Generalunternehmer eine Wohnanlage errichten. Im Januar 2004 teilte er das Grundstück in 81 Miteig
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