Baustelleneinrichtung nur mit gültiger Baugen...
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Baustelleneinrichtung nur mit gültiger Baugenehmigung

Quelle: Gleiss Lutz
Dr. André Lippert.
Dr. André Lippert.

Öffentliches Recht. Baucontainer sind nach dem Bauordnungsrecht bauliche Anlagen. Dienen sie nicht einem konkreten Bauvorhaben, müssen sie genehmigt oder beseitigt werden.

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16. Januar 2018, Az. 1 MB 20/17

DER FALL Der Pächter eines Grundstücks erhielt im Jahr 2006 eine Baugenehmigung für den Umbau des Gebäudes, das sich auf diesem

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