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Maklerrecht. Wird in einem Kaufvertrag über ein mit einem Vorkaufsrecht belastetes Grundstück erstmalig ein Maklervertrag geschlossen, gehören die Maklerklauseln nicht wesensmäßig zum Kaufvertrag. Dem Makler steht dann kein Provisionsanspruch zu.
KG, Beschluss vom 11. August 2014, Az. 10 U 140/13
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