Ausübung des Vorkaufsrechts kippt die Maklerp...
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Ausübung des Vorkaufsrechts kippt die Maklerprovision

Bild: bup
Broder Bösenberg.
Broder Bösenberg.

Maklerrecht. Wird in einem Kaufvertrag über ein mit einem Vorkaufsrecht belastetes Grundstück erstmalig ein Maklervertrag geschlossen, gehören die Maklerklauseln nicht wesensmäßig zum Kaufvertrag. Dem Makler steht dann kein Provisionsanspruch zu.

KG, Beschluss vom 11. August 2014, Az. 10 U 140/13

DER FALLAufgrund des Nachweises des Maklers kam es zwischen Verkäufer und Erstkäufer zum Abschluss eines notariellen Kaufvertrags. Dieser sah keine Ve

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