Arglist des Mitverkäufers wird anderen nicht ...
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Arglist des Mitverkäufers wird anderen nicht zugerechnet

Quelle: White Case
Behnam Yazdani.
Behnam Yazdani.

Grundstücksrecht. Das arglistige Verschweigen eines Mangels durch einen Mitverkäufer hindert denjenigen Verkäufer, der nicht arglistig gehandelt hat, nicht daran, sich gegenüber dem Käufer auf einen Gewährleistungsausschluss zu berufen.

OLG Saarland, Urteil vom 17. Juni 2015, Az. 2 U 84/13

DER FALLDer Käufer erwarb von den Verkäufern ein bebautes Grundstück. Der Grundstückskaufvertrag sah einen Gewährleistungsausschluss für Sachmängel vo
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