Architekt darf keinen Widerspruch für den Bau...
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Architekt darf keinen Widerspruch für den Bauherrn führen

Quelle: Osborne Clarke
Rechtsanwältin Katharina Feddersen von Osborne Clarke.
Rechtsanwältin Katharina Feddersen von Osborne Clarke.

Bau- und Architektenrecht. Ein Architekt darf den Bauherrn nicht in einem Widerspruchsverfahren vor der Baubehörde vertreten. Eine solche rechtsberatende Tätigkeit ist ihm grundsätzlich nicht erlaubt.

BGH, Urteil vom 11. Februar 2021, Az. I ZR 227/19

DER FALLDie örtliche Rechtsanwaltskammer stellte fest, dass eine Architektin ihre Bauherren in einem Widerspruchsverfahren beraten und vertreten hatte
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