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Bau- und Architektenrecht. Ein Architekt darf den Bauherrn nicht in einem Widerspruchsverfahren vor der Baubehörde vertreten. Eine solche rechtsberatende Tätigkeit ist ihm grundsätzlich nicht erlaubt.
BGH, Urteil vom 11. Februar 2021, Az. I ZR 227/19
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