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Die bayerische Landeshauptstadt hat wie erwartet das Berufungsverfahren gegen den Ferienwohnungsvermittler Airbnb verloren. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschied, dass das Unternehmen der Stadt keine Daten von Vermietern, die über Airbnb Wohnungen anbieten, herausgeben muss.
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