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Öffentliches Recht. Werden auf einer landwirtschaftlichen Flächenkultur Pflanzenschutzmittel ausgebracht, muss ein Sicherheitsabstand von 2 m zu Nutzungen eingehalten werden, die mit dem Aufenthalt von Menschen verbunden sind.
VGH Bayern, Beschluss vom 19. Mai 2021, Az. 15 CS 21.1147
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