Mainz (tp) - Die Interessengegensätze der an Planung, Durchführung, Realisierung und Nutzung von Hotelprojekten Beteiligten werfen zahlreiche juristische Fragen auf. Dabei werden die rechtlichen Risiken von den Partnern nicht immer auch als solche erkannt. Prof. Dr. Willi Joachim, Geschäftsführer der Corona Hotelbetriebs- und Beratungsgesellschaft, stellt daher in nachfolgendem Überblick die wichtigsten Regelungsbereiche vor.
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