Sonder-AfA ist durchs Kabinett

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus verabschiedet. Nach Informationen des GdW wurde der Entwurf aus dem Finanzministerium an einer wichtigen Stelle nachgebessert.

Die Sonder-AfA soll für Bauanträge gelten, die zwischen dem 31. August 2018 und dem 31. Dezember 2021 gestellt werden. Wer Mietwohnungen neu baut oder
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