Keine Ausnahme für Berliner Genossenschaften ...
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Keine Ausnahme für Berliner Genossenschaften bei Enteignung

Wenn der Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungsgesellschaften in Berlin am 26. September eine Mehrheit erhält, dann hat der Senat keine verfassungskonforme Möglichkeit, Genossenschaften davon auszunehmen. Das ergibt ein Rechtsgutachten der Kanzlei Greenberg Traurig im Auftrag des Wohnungsverbands BBU.

"Es geht um die Existenz unserer Genossenschaften und es ist absurd, dass man ein politisches Experiment startet und dabei die Enteignung der Genossen
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