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Wenn der Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungsgesellschaften in Berlin am 26. September eine Mehrheit erhält, dann hat der Senat keine verfassungskonforme Möglichkeit, Genossenschaften davon auszunehmen. Das ergibt ein Rechtsgutachten der Kanzlei Greenberg Traurig im Auftrag des Wohnungsverbands BBU.
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