Das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten soll künftig auch mit der Annahme erhaltungswidriger Nutzungsabsichten begründet werden können. Die dazu nötige Novellierung des Baugesetzbuches will der rotgrüne Hamburger Senat in Bundesrat und Bauministerkonferenz auf den Weg bringen. Anlass ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die Annahme erhaltungswidriger Nutzungsabsichten als Begründung eines kommunalen Vorkaufsrechts ausschließt.
Sie sind bereits registriert?
Hier anmelden
Der Nutzung Ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen.
Weitere Hinweise finden Sie unter Datenschutz.
Es gelten unsere AGB.