Hamburg hat erstmals das Vorkaufsrecht für ein Zinshaus in einem Gebiet ausgeübt, im dem die Soziale Erhaltungsverordnung gilt - eine Anti-Gentrifizierungsverordnung. Betroffen ist der Investor Akelius, der sich nicht bereit zeigte, die sogenannte Abwendungsvereinbarung zu unterschreiben, in der die Erhaltungsverordnung konkretisiert wird. Hamburg macht ernst. Mindestens ein halbes Dutzend weiterer Ankäufe sind in Prüfung.
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