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Die Bewertungsbasis für die Erhebung der Grundsteuer auf Immobilien soll künftig aus den (laufend aktualisierten) Herstellungskosten abgeleitet werden. Das geht aus dem Gesetzentwurf für eine Reform der Grundsteuer hervor, die die Bundesländer Hessen und Niedersachsen vergangenen Freitag im Bundesrat eingebracht haben. Die Bevorzugung der Sachwert- gegenüber der Verkehrswertmethode soll helfen, Verwaltungskosten zu sparen.
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