Gesenkte Kappungsgrenze für Berliner Mietwohn...

Der Berliner Senat hat die Verordnung zur Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen für weitere fünf Jahre beschlossen. Im Klartext bedeutet das: Innerhalb von drei Jahren dürfen Mieten für bestehende Mietverhältnisse nicht um mehr als 15% statt der nach dem BGB erlaubten 20% erhöht werden.

Die niedrigere Kappungsgrenze kann für Städte und Gemeinden für die Dauer von fünf Jahren beschlossen werden, wenn die Gefahr best

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