Bürgerbegehren war unzulässig
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Bürgerbegehren war unzulässig

Frankfurt. Das Bürgerbegehren für bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt war unzulässig.

Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am 10. März entschieden (Az. 7 K 201/20). Damit stärken die Richter der Stadtverordnetenversammlung

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