Berlin begrenzt Mieterhöhungen nochmals

Berlin. Der Berliner Senat hat die Verordnung zur Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen für weitere fünf Jahre beschlossen. Im Klartext bedeutet das: Innerhalb von drei Jahren dürfen Mieten für bestehende Mietverhältnisse nicht um mehr als 15% erhöht werden.

Die abgesenkte Kappungsgrenze ergänzt die bereits bestehende Kappung. Dieser zufolge dürfen allgemeine Mieterhöhungen höchstens bi
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