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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Frankfurter Immobilienentwicklers Ardi Goldman gegen das Urteil des Landgerichts (LG) Frankfurt vom 24. November 2015 als unbegründet verworfen. Damit kann Goldman die gegen ihn wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr verhängte Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten nicht mehr abwenden.
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