Das Rädchen im Einzelhandel dreht sich immer schneller. Konzepte die heute noch heiß begehrt sind, können morgen schon keine Scheibe Wurst mehr vom Brot ziehen. Der klassische Zehnjahresmietvertrag, stets Garant langfristig sprudelnder Einnahmen, wird mehr und mehr von Kurzläufern abgelöst oder durch Klauseln zur vorzeitigen Kündigung aufgeweicht. Und zwar nicht mehr nur von Einzelhändlern, die sich mit ihrem Konzept keinen Zehnjahresmietvertrag zutrauen. Neuerdings fürchten auch Vermieter die Unflexibilität langer Verträge, falls das Konzept vorzeitig an Zugkraft einbüßt.
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