advertorial
Das Bestellerprinzip hat offenbar doch keine negativen Folgen auf die Einkünfte der Makler. Laut Statistischem Bundesamt stiegen die Umsätze der Wohnungsvermittler seit Einführung des Gesetzes im Jahr 2015 bis 2017 um mehr als ein Viertel auf fast 8,5 Mrd. Euro.
Sie sind bereits registriert?
Hier anmelden
Der Nutzung Ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen.
Weitere Hinweise finden Sie unter Datenschutz.
Es gelten unsere AGB.