In der ersten Phase, dem Zulassungsverfahren, müssen binnen sechs Monaten mindestens 20.000 wahlberechtigte Berliner ihre Unterstützung erklären.
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Lehnt das Abgeordnetenhaus den Gesetzentwurf ab, startet das eigentliche Volksbegehren, für das 173.000 gültige Unterschriften gesammelt werden müssen.
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Das Gesetz soll die soziale Wohnraumversorgung neu ausrichten.
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Kommt es zum Volksentscheid, wird ein doppeltes Quorum gelten.
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Der Berliner Senat schätzt, für den Zeitraum des frühestmöglichen Inkrafttretens des Gesetzes am 1. Januar 2017 bis zum Jahr 2021, würden die geforderten Maßnahmen rund 3,281 Mrd. Euro kosten.