Diese Urteilsbegründung hat es in sich. Wenige Tage, nachdem bekannt geworden war, dass die von Wölbern Invest erwirkte einstweilige Verfügung gegen drei Akteure beim geschlossenen Fonds Wölbern Österreich 04 vom Landgericht Hamburg wieder aufgehoben wurde, liegt nun schriftlich vor, was zu der Entscheidung geführt hat. In ihrer Begründung lassen die drei Richter keinen Zweifel daran, dass die Abwahl der Fondsgeschäftsführer Heinrich Maria Schulte und Patrick Hemmingson auf der Gesellschafterversammlung am 12. Juli 2013 aus ihrer Sicht ohne relevante Beschlussmängel erfolgte. "Im Interesse der Rechtssicherheit" sei der Beschluss, den badischen Unternehmer Wolfgang Valentini als Fondsgeschäftsführer einzusetzen, "als vorläufig verbindlich anzusehen". Wölbern Invest bestreitet das, betrachtet die Geschäftsführung mit Schulte und Hemmingson als "weiterhin voll handlungsfähig" und will die Frage der rechtmäßigen Geschäftsführung des Fonds nun auf dem Klageweg klären.
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