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Ab dem heutigen 10. März gilt die europäische Offenlegungsverordnung für Nachhaltigkeit bei Finanzprodukten und damit auch bei Immobilienfonds. Die Verordnung verpflichtet zu mehr Transparenz über Nachhaltigkeitsaktivitäten und -risiken bei Produkten und Anbietern. Sie steht am Anfang eines längeren Regulierungsprozesses.
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