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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) will einen antizyklischen Kapitalpuffer in Höhe von 0,75% der risikogewichteten Aktiva und einen Systemrisikopuffer für den Wohnimmobiliensektor in Höhe von 2% einführen. Momentan liegen beide Quoten bei Null. Zwischen dem 1. Juli 2019 und dem 31. März 2020 galt ein antizyklischer Kapitalpuffer von 0,25%.
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